Samstag, 23. Juli 2016

Reisepass und biometrisches Foto für Menschen mit Beeinträchtigung

... phuuu - da hat sich meine Mama mal wieder fast(!) umsonst Sorgen gemacht. Mein Reisepass ist abgelaufen und wir wollten einen Neuen beantragen.

Doch dazu benötigt man natürlich ein sogenanntes biometrisches Passfoto. Das heißt: ernst schauen, nicht lachen, Mund zu, Augen gut sichtbar, Blick gerade aus, .... phuuu - lauter Anforderungen an besondere Kinder bzw. Menschen wie mich. Nicht Lachen - naja, krieg ich hin, Blick gerade aus - Papa macht den Kaspar - passt - Mund geschlossen?! - naja - DAS geht fast gar nicht .... gar nicht so einfach zu erfüllen ist das alles.


ABER:
Ich war mit Papa bei Foto Werkgarner in Wels, und stellt euch vor, der hat es geschafft super taugliche biometrische Passfotos von mir zu machen. Vielen lieben Dank für Eure Bemühungen!

Mit diesem Foto war das für das Fräulein vom Amt gar kein Problem, mir einen neuen Reisepass zu beantragen, obwohl der Mund nicht geschlossen war. Ich war ja selbst bei der Beantragung auf der Bezirkshauptmannschaft mit dabei, so hat die Dame dort gleich gesehen, warum das mit dem Mund-schließen bei mir so nicht wirklich gut klappt.

Außerdem, wo steht geschrieben, dass bei Kindern der Mund geschlossen sein muss bei den biometrischen Passfotos?  bei Kindern steht bzgl. Mund nix dabei - Zitat: "Kinder müssen alleine auf dem Foto abgebildet sein. Das Gesicht muss vollständig sichtbar und die Augen geöffnet sein."
Wer das alles ganz genau wissen möchte, dem empfehlen wir, in diesen Links nachzulesen: http://www.passbildkriterien.at/oesterreich.html
Anforderungen für biometrische Fotos von Kindern
 Für unsere deutschen Freunde haben wir übrigens auf der Seite von Leona.ev. auch tolle Infos gefunden: Ein Artikel über Ausnahmen vom biometrischen Passfoto: http://www.leona-ev.de/zk/module-news-display-sid-425.html 
Zitat aus dem Merkblatt der Bundesrepublik Deutschland: "Die Passbehörde kann Ausnahmen von den internationalen Anforderungen zulassen, wenn medizinische Gründe vorliegen, die nicht vorübergehender Natur sind. Darunter fallen Ausnahmen wie das Tragen einer Brille mit getönten Gläsern, z.B. aufgrund einer Augenerkrankung, sowie eine ungewöhnlichen Anatomie des Kopfes oder dauerhafte Folgen eines Unfalls. In diesen Fällen wird ein ePass mit einem Foto ausgegeben, das nicht den grundsätzlichen Anforderungen an die Biometrietauglichkeit entspricht. Die Passinhaber müssen deshalb keine Probleme bei künftigen Reisen befürchten."

Also dann - viel Spaß beim Reisen in den Sommerurlaub!

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